Zuchtgenehmigung

Wer Nymphensittiche züchten oder sogar gewerbsmäßig mit ihnen handeln will, bedarf der behördlichen Erlaubnis nach dem Tierseuchengesetz und der Psittakoseverordnung. (Psittakose = Papageienkrankheit)

Auch wenn die Papageienkrankheit heutzutage keine nennenswerte Gefahr mehr darstellt, will der Gesetzgeber sichergestellt wissen, daß die Zucht in einem gesunden Tierbestand erfolgt.
Um gegebenenfalls kranke Tiere zurückverfolgen zu können, sind alle Papageien und Sittiche mit einem amtlichen Fußring zu kennzeichnen, der nicht abgenommen werden darf (es sei denn dem Tier droht eine Verletzung).
Den Fußring sollte der Nymphensittich schon aus dem Grund tragen, da im Falle des Entfliegens anhand der Ringnummer der Eigentümer über die Wirtschaftsgemeinschaft Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands ausfindig gemacht werden kann. Bei dieser Institution können zudem auch die amtlichen Fußringe gegen Vorlage der Zucht- und Handelsgenehmigung bestellt werden.
Um einen Papageienkrankheit zu verhindern, benötigt derjenige, der Nymphensittiche züchten oder aber mit ihnen handeln will, die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Ein Antrag "Zur Zucht und dem Handel mit Sittichen und Papageien" wird beim Ordnungsamt oder der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt oder des Kreises gestellt. Daraufhin erfolgt ein Kontrollbesuch des Amtstierarztes, der sich unter anderem vom Gesundheitszustand der Tiere vergewissert. Wenn alles in Ordnung ist, dann erhaltet ihr die Zuchtgenehmigung, durch welche ihr dann über die untenstehende Adresse das amtliche Nachweisbuch und die gesetzlich vorgeschriebenen Fußringe erhaltet.
Stellt sich unerwarteter Nachwuchs bei den Nymphensittichen ein, ohne daß eine gesetzliche Erlaubnis hierfür vorliegt, sind die Tiere zunächst einmal illegal. Jedoch droht dem Züchter hier kein Bußgeld, da die Psittakose-Verordnung solchen Tatbestand nicht unter Strafe stellt. In diesem Fall sollte der zuständige Amtstierarzt von dem Züchterglück verständigt werden. Liegt kein Verdacht auf Psittakose vor, so wird sicherlich ein Auge zugedrückt und eine Ausnahmegenehmigung für den Erwerb von amtlichen Fußringen erteilt. Das Kaufen von Fußringen bei Züchtern oder Händlern würde zu einem Bußgeld für alle Beteiligten führen! Hat der Amtstierarzt eine Ausnahmegenehmigung erteilt, können die Fußringe bei folgender Adresse bestellt werden:

Wirtschaftsgemeinschaft Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands
Rheinstraße 35
63204 Langen
Tel.: 06103/9 10 70